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   BVerwG, 24.04.2013 - 5 B 74.12   

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BVerwG, 24.04.2013 - 5 B 74.12 (https://dejure.org/2013,11787)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.2013 - 5 B 74.12 (https://dejure.org/2013,11787)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 2013 - 5 B 74.12 (https://dejure.org/2013,11787)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 11.07

    Abschiebungsverbot; Asyl; Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Einreiseerlaubnis;

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2013 - 5 B 74.12
    Dazu muss schlüssig aufgezeigt werden, dass das Gericht auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung Anlass zu weiterer Aufklärung hätte sehen müssen (vgl. Urteil vom 29. Mai 2008 - BVerwG 10 C 11.07 - BVerwGE 131, 186 = Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- und Asylrecht Nr. 21, jeweils Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.09.2011 - 5 B 11.11

    Umfang gerichtlicher Hinweispflichten in Bezug auf die Auswertung und rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2013 - 5 B 74.12
    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (stRspr, vgl. nur Beschluss vom 21. September 2011 - BVerwG 5 B 11.11 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.07.2009 - 5 PKH 11.09

    Zulassung einer Revision gegen ein auf mehrere die Entscheidung selbstständig

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2013 - 5 B 74.12
    Eine Überraschungsentscheidung ist gegeben, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (Beschluss vom 22. Juli 2009 - BVerwG 5 PKH 11.09 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.09.2012 - 5 B 15.12

    Auslegung des Begriffs "vertrauensärztliches Gutachten" i.d.a.F.d. § 78 Abs. 3 S.

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2013 - 5 B 74.12
    Des Weiteren ist darzulegen, dass entweder bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich die bezeichneten Ermittlungen dem Gericht auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, zuletzt etwa Beschluss vom 12. September 2012 - BVerwG 5 B 15.12 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.01.2012 - 5 B 40.11

    Missbrauch der Stellung eines leitenden Angestellten einer Bank im

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2013 - 5 B 74.12
    Dagegen kann von einer Überraschungsentscheidung nicht gesprochen werden, wenn das Gericht Tatsachen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten, in einer Weise würdigt oder aus ihren Schlussfolgerungen zieht, die nicht den subjektiven Erwartungen eines Prozessbeteiligten entsprechen oder von ihm für unrichtig gehalten werden (vgl. Beschluss vom 11. Januar 2012 - BVerwG 5 B 40.11 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.01.2013 - 5 B 96.12

    Klärungsbedürftigkeit des Umfangs der Einbeziehung der für die Bewältigung der

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2013 - 5 B 74.12
    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt (vgl. Beschluss vom 15. Januar 2013 - BVerwG 5 B 96.12 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 16.05.2014 - 5 A 754/11

    Insolvenz in England: Überprüfung englischer Insolvenzbeschlüsse verneint

    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der vorherigen Tatsacheninstanz, vor allem das unterlassene Stellen von Beweisanträgen, zu kompensieren (st. Rspr., u. a. BVerwG, Beschl. v. 24. April 2013 - 5 B 74.12 -, juris Rn. 6; SächsOVG, Beschl. v. 20. Mai 2010 - 5 A 110/09 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2018 - 3 L 362/17

    Belichtungssituation in Schweinemaststallanlagen

    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der vorherigen Tatsacheninstanz, vor allem das unterlassene Stellen von Beweisanträgen, zu kompensieren (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 24. April 2013 - 5 B 74.12 -, juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 03.04.2019 - 11 LA 12/18

    Amtsermittlungspflicht; Beweisantrag; Ehrenmord; Gehörsrüge; Georgien;

    Eine zur Verletzung rechtlichen Gehörs führende Überraschungsentscheidung kann vorliegen, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (Beschl. v. 24.4.2013 - 5 B 74/12 -, juris, Rn. 11, m.w.N.).
  • BVerwG, 13.01.2022 - 5 PB 9.21

    Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen der allein geltend gemachten

    Eine Überraschungsentscheidung liegt nur vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 24. April 2013 - 5 B 74.12 - juris Rn. 11 m.w.N.; BVerfG, Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 ).
  • OVG Sachsen, 30.05.2016 - 5 A 93/13

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Divergenz; Teilflächenabgrenzung

    Er legt nicht dar, hinsichtlich welcher tatsächlicher Umstände der Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären, wie es zur schlüssigen Darlegung eines Aufklärungsmangels erforderlich wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24. April 2013 - 5 B 74.12 -, juris Rn. 6; SächsOVG, Beschl. v. 16. Mai 2014 - 5 A 754/11 -, juris Rn. 35 m. w. N.; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 09.12.2013 - 5 A 188/12

    Erschließungsbeitrag, Vorausleistung, Herstellung zu DDR-Zeiten,

    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der vorherigen Tatsacheninstanz, vor allem das unterlassene Stellen von Beweisanträgen, zu kompensieren (st. Rspr., u. a. BVerwG, Beschl. v. 24. April 2013 - 5 B 74.12 -, juris Rn. 6; SächsOVG, Beschl. v. 20. Mai 2010 - 5 A 110/09 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.08.2021 - 3 L 141/21

    Änderung von Hausnummern; Berufungszulassung bei Rüge fehlerhafter

    Der Antragsteller muss also substantiiert darlegen, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären, welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern deren Berücksichtigung auf der Grundlage der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts zu einem anderen Ergebnis hätte führen können.Des Weiteren ist darzulegen, dass entweder bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich die bezeichneten Ermittlungen dem Gericht auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen.Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der vorherigen Tatsacheninstanz, vor allem das unterlassene Stellen von Beweisanträgen, zu kompensieren (st. Rspr. des BVerwG zu einer Rüge gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, der in seinen Voraussetzungen § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO entspricht, vgl. etwa Beschluss vom 24. April 2013 - 5 B 74.12 - juris Rn. 6 m.w.N.; im Übrigen auch SächsOVG, Beschluss vom 9. Dezember 2016 - 3 A 666/16 - a.a.O. Rn. 7 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 12.12.2013 - 5 A 213/12

    Zulassung der Berufung (abgelehnt), Erschließungsbeiträge, endgültige

    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der vorherigen Tatsacheninstanz, vor allem das unterlassene Stellen von Beweisanträgen, zu kompensieren (st. Rspr., u. a. BVerwG, Beschl. v. 24. April 2013 - 5 B 74.12 -, juris Rn. 6; SächsOVG, Beschl. v. 20. Mai 2010 - 5 A 110/09 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 30.06.2016 - 5 A 655/15

    Zulassung der Berufung, ernstliche Zweifel, Globalberechnung; Kontrollrechnung,

    Die Erwägung, dass die Aufklärungsrüge kein Mittel darstellt, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der vorherigen Tatsacheninstanz, vor allem das unterlassene Stellen von Beweisanträgen, so kompensieren (vgl. z. B. BVerwG, Beschl. v. 24. April 2013 - 5 B 74.12 -, juris Rn. 6; SächsOVG, Beschl. v. 20. Mai 2010 - 5 A 110/09 -, juris Rn. 4), gilt aber in gleicher Weise für das Geltendmachen ernstlicher Zweifel.
  • OVG Sachsen, 04.01.2016 - 1 A 95/15

    Denkmal, Außendämmung, Dämmmaßnahmen, Genehmigungspflicht

    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der vorherigen Tatsacheninstanz, vor allem das unterlassene Stellen von Beweisanträgen, zu kompensieren (st. Rspr., u. a. BVerwG, Beschl. v. 24. April 2013 - 5 B 74.12 -, juris Rn. 6; SächsOVG, Beschl. v. 20. Mai 2010 - 5 A 110/09 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 22.04.2015 - 5 A 548/13

    Straßenreinigungsgebühren; ; Gebührenminderung; ; mangelhafte Reinigungsleistung;

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